Angebotsbestimmungen

Allgemeine Angebotsbestimmungen

Unser Angebot basiert auf den nachstehend angeführten Bedingungen:


1. Anforderungen an den Untergrund
2. Generelle bauseitig, vor Arbeitsbeginn der Gesoflex e.U., zu erbringende Leistungen
3. Verarbeitungshinweise
4. Nutzungshinweise
5. Übernahme und Abnahmeprüfungen
6. Allgemeine Hinweise

1. Anforderungen an den Untergrund:

Der konstruktive Aufbau des Untergrundes und alle sonstigen Detailausbildungen müssen
dem Stand der Technik entsprechen und für die vorgesehene Nutzung und die zur
Ausführung kommenden Leistungen geeignet sein.

  • Keinesfalls eignen sich Untergründe, welche die angeführten Festigkeitswerte nicht erreichen. (z.B. Fliesen, Gasbeton (Ytong), Nivellier- und Ausgleichsmassen, Fliesenkleber und alle herkömmlichen Verputze, etc.)

  • Zementäre Untergründe frei von Chloriden, Sulfaten und Substanzen, die "Alkali-Silikat-Treiben" (trockene Osmose) verursachen oder begünstigen, da diese zu Schäden auf der Beschichtungsoberfläche wie z.B. Blasen und Ablösen führen können. ACHTUNG für uns als Handwerksbetrieb nicht prüfbar - die Verantwortung hierfür liegt beim Untergrundhersteller

  • Fugenausbildungen: Fugen werden von uns aus dem Untergrund übernommen und sind geradlinig, max. 5 mm breit, auszubilden; die richtige Fugenanordnung ist bauseits sicherzustellen. Auf Bauteilfugen ist im Voraus bauseits gesondert hinzuweisen. Der zusätzliche Einbau von Dichtbändern kann eine geringfügige Erhöhung der Schichtdicke (optisch sichtbar) verursachen.

  • Während der gesamten Bearbeitungs- und Aushärtezeit ist sicherzustellen, dass keine Belastung der Bearbeitungsflächen durch Flüssigkeiten oder Gase erfolgt (z.B. Wassereintritte Dach oder Auslässe, etc.)

  • Räumlichkeiten frei von Insekten.

  • Bodenablaufsysteme dürfen keine künstlichen Hochpunkte darstellen.

  • Müssen lage- und höhenmäßig bauseits richtig versetzt sowie beschädigungsfrei und fix montiert worden sein.

  • Installateurmäßiger Anschluss von Einbauteilen erfolgt bauseits.


Einbauten und Rohrsysteme müssen in sich dicht sein (wird von Gesoflex e.U. nicht geprüft).

Wir überprüfen Haftzugsfestigkeit und Restfeuchtigkeit des Untergrundes einmalig bei
Arbeitsbeginn und darüber hinaus laufend die Temperaturen von Luft und Untergrund.
Ab Arbeitsbeginn durch Gesoflex e.U gelten die zu bearbeitenden Flächen bis zur
Abnahme auch für andere Professionisten als gesperrt.

2. Generelle bauseitig, vor Arbeitsbeginn der Gesoflex e.U., zu erbringende Leistungen:

b) Frei zugängliche Anlieferungs-, Transportwege und Arbeitsflächen

c) Etwaige behördliche Genehmigungen für Sams-, Sonn-, Nacht- und Feiertagsarbeiten sowie Lade- und Parkzonen und dgl.

d) Beistellen von Hebeeinrichtungen, Aufzügen, etc. nach Erfordernis.

e) Ausreichende fachmännische Stromanschlüsse 230V und 400V (16A, 32A) in direkter Nähe (max. 25m) - freie Stromentnahme für Gesoflex.

f) Bearbeitungsflächen zu Arbeitsbeginn leergeräumt und besenrein, störende Einbauten demontiert.

g) Freie Wasserentnahme

h) Beleuchtung aller Flächen, die der endgültigen Beleuchtung entspricht.

i) Witterungsdichte, klimatisierte Einhausungen von zu bearbeitenden Außenbereichen nach Erfordernis.

j) Staubwände, -abdeckungen, etc. nach Erfordernis.

k) Nicht sichtbare Leitungen, Rohre sowie Einbauten sind vor Baubeginn deutlich zu markieren.

l) Normgerechte Aufstiegshilfen, Absturzsicherungen bzw. Gerüstungen lt.
Bauarbeiter- schutzverordnung nach Erfordernis.
m.Absperrbarer, klimatisierter Lagerraum für unsere Materialien sowie unmittelbar zur bearbeitenden Fläche angrenzende, geeignete Mischflächen.
Anforderungen an die bauseitige Umgebung.

n) Beistellen von Schuttcontainern in ausreichendem Umfang u. fachgerechtes
Entsorgen der anfallenden Schutt- u. Abraummaterialien, des Schleifstaubes,
des Strahl- und Fräsguts.

o) Herstellen und Vorhalten einer der Anforderung entsprechenden dampfoffenen, sauberen Schutzabdeckung der fertigen Oberfläche nach
Erfordernis - nach erfolgter Abnahme und Freigabe durch Gesoflex e.U..

p) Endreinigung nach Bedarf.


3. Verarbeitungshinweise:


q) Eine Staub-, Lärm- und Geruchsentwicklung ist bei unserer Leistungserbringung möglich.

r) Die Beschichtung kann nur dem Verlauf des Ist-Bestandes folgend aufgebracht werden und keine Unebenheiten ausgleichen.

s) Eventuell angeführte Schichtstärken beziehen sich immer auf den Gesamtaufbau des Beschichtungs-/Oberflächensystems über die
Gesamtfläche im Mittel.

t) Chipseinstreuungen erfolgen meist händisch, daher unregelmäßige Optik möglich.

u) Applikationsspuren (z.B. Kellenschläge, Walzenspuren, etc.) u. Bläschenbildung können bei Kunststoffsystemen sichtbar bleiben und stellen
keinen Mangel dar.

v) Der tatsächliche (RAL-)Farbton von Reaktionsharzbelägen kann aus
produktionstechnischen Gründen des Erzeugers leicht vom (RAL-)Farbkarten-Farbton abweichen. - Vergleiche mit Farbwirkungen auf Fotos sind unzulässig.

4. Nutzungshinweise:

w) Die Gesoflex e.U. gewährleistet, dass die hergestellten Oberflächen, Abdichtungen, Beschichtungen für die im Angebot konkret / namentlich angeführten Nutzungen und Belastungen (chemisch, thermisch und
mechanisch) geeignet sind. Für darüber hinaus gehende chemische, thermische und mechanische Belastungen übernehmen wir keine Haftung.
Wir empfehlen daher, etwaige Änderungen in der Nutzung / Belastung (z.B. Reinigungsmittel, Flüssigkeiten, Feststoffe, Gase, etc.) im Vorfeld von uns schriftlich freigeben zu lassen. Grundsätzlich sind chemische Belastungen, schon den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften folgend, umgehend und rückstandsfrei mit geeigneten Mitteln zu beseitigen. Das standardmäßige,
regelmäßige oder dauerhafte ableiten von chemischen Medien über das Bodensystem kann zu massiven Schäden des Bodenbelags führen. Für
derartige Belastungen ist eine dezidierte schriftliche Freigabe von Gesoflex e.U. einzuholen. Grundsätzlich empfehlen wir eine "gesittete"
Abwassereinleitung direkt in Abflüsse/Rinnen.

x) Aushärtezeiten der Gesoflex e.U. -Systeme bei Einhaltung der klimatischen Rahmenbedingungen:

• Begehbarkeit in der Regel nach 3 Tagen bei 20 °C, bei niedrigeren Temperaturen entsprechend länger (wird von Gesoflex e.U. individuell bekanntgegeben)

• Wasserbelastbar nach 7 Tagen bei 20 °C, bei niedrigeren Temperaturen entsprechend länger
• Mechanisch, chemisch und thermisch belastbar nach 7 Tagen

• Schutzabdeckungen dürfen frühestens nach 7 Tagen aufgebracht werden Für Schäden aufgrund zu schneller Belastung übernimmt Gesoflex e.U.
keine Haftung.

y) Reinigung und Wartung der Systeme gemäß Rücksprache mut Gesoflex e.U.

z) Gesoflex e.U.-Systeme sollten 1-2 mal jährlich auf Beschädigungen überprüft werden, damit diese umgehend repariert und Folgeschäden ausgeschlossen werden können.

Folgende Punkte liegen nicht im Einflussbereich von Gesoflex e.U., daher können für diese Punkte keine Haftung übernommen werden:

• Beschädigungen von nicht sichtbaren und bauseits nicht gekennzeichneten
Leitungen, Rohren, Einbauteilen, etc.

• Oberflächenrisse aufgrund von Untergrundrissen/-spannungen, auch wenn
Rissesanierungen (z.B. Verklammerungen, etc.) ausgeführt wurden.

• Farb- u. Oberflächenveränderungen bei thermischer, chemischer (z.B. auch
Rost von Standfü.en) u. UV-Licht Belastung

• Mechanische Beschädigungen und Staplerspuren (z.B. Abrieb, Bremsspuren, etc.).
Für Stapler empfehlen wir daher helle Reifen sowie eine Anfahr- und Bremsregelung.

• Abdrücke an Oberflächensystem bei weichen Beschichtungen (z.B. durch Einrichtungsgegenstände)

• Schäden aufgrund zu früher Belastung, sowie unzureichender Wartung, Reinigung, Pflege und Instandhaltung sowie Folgeschäden daraus.

5. Übernahme und Abnahmeprüfungen:

➔ Die Übernahme hat grundsätzlich unmittelbar nach Fertigstellung schriftlich durch
den Auftraggeber zu erfolgen.
➔ Verzögert sich die schriftliche Übernahme, so gilt das jeweilige Gesoflex e.U.-
System spätestens mit der ersten Benützung, dem ersten Betreten oder der
weiteren Bearbeitung durch andere Personen als vom Auftraggeber übernommen.
6. Allgemeine Hinweise:
➔ Die von uns angebotenen Mengen/Massen beruhen auf den uns übergebenen
Plänen sowie sonstigen Angaben und sind von Ihnen zu prüfen.
➔ Abrechnung nach Naturmaß, Regieleistungen nach tatsächlichem Aufwand.
➔ Bautages- und Regieberichte sind täglich vom Auftraggeber oder einer dazu
berechtigten Person zu unterfertigen - anderenfalls gelten diese Berichte nach 3
Arbeitstagen als vollinhaltlich anerkannt. Regieleistungen werden nach
tatsächlichem Aufwand zu den gültigen Gesoflex e.U. -Listenpreisen, ohne
Beschränkung der Höhe, abgerechnet.
➔ Ergänzungs- oder Sanierungsarbeiten, auch für Dritte, erfolgen ausschließlich nach
Auftrag und auf Rechnung über Sie, unseren direkten Auftraggeber.
➔ Wir bitten um Kenntnisnahme, dass nach Vertragsabschluss einseitige
Vertragsabänderungen nicht möglich sind. Es ist daher ausgeschlossen, dass Sie
uns einseitig Teile des Auftrages entziehen oder stornieren oder Positionen
mengenmäßig kürzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart
worden. Werden wir an der Ausführung von Teilen des Auftrages oder der
vereinbarten Positionsmengen gehindert, so sind wir berechtigt, das volle,
vertraglich vereinbarte Entgelt dafür in Rechnung zu stellen.
➔ Einzelne oder gesamte Ausführungsschritte können an qualifizierte
Subunternehmer vergeben werden, bzw. Materialänderungen können
vorgenommen werden.
➔ Sollten die angeführten Angebotsbestimmungen nicht erfüllt werden und deshalb
zusätzliche Abstimmungen, Änderungen bzw. Ergänzungen unseres Auftrages
notwendig werden, so werden die uns dadurch entstehenden Mehraufwändungen
(z.B. auch für technische Beratung zuzügl. notwendiger Anfahrtskosten, etc.) Ihnen
in Rechnung gestellt. - Abrechnung zu Regiesätzen für Techniker (Netto EURO
55,-/Stunde; km PKW (Netto EURO 0,65/km)).
➔ Unser Angebot basiert auf der Annahme, dass unsere Leistungen zur Gänze ohne
Terminverzögerung in einem Zuge ohne bauseitig verursachte Unterbrechung im
Rahmen der vereinbarten Ausführungstermine durchgeführt werden können und die
angeführten Angebotsbestimmungen bauseitig termingerecht eingehalten werden.
Mehraufwendungen, die aus bauseitigen Baustellenunterbrechungen und
-verzögerungen resultieren (z.B. zusätzliche An-, Abreisen, Transporte, Stehzeiten,
etc.), sind vom Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand zu tragen und führen zu
Verzögerungen des Fertigstellungstermins.
➔ Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene notwendige Grabungs- und
Ergänzungsarbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Malerarbeiten, etc.) sind vor bzw. nach
unseren Leistungen bauseits durchzuführen.
➔ Video- oder Filmaufzeichnungen unserer Tätigkeiten sowie Tonbandaufnahmen
sind vorab schriftlich bei Gesoflex e.U. anzumelden und dürfen erst nach Freigabe
erfolgen.
➔ Wir bitten Sie bei der Rechnungsadresse um Angabe der korrekten Firmierung
sowie Rechnungsadresse und weisen darauf hin, dass für eine nachträgliche
Rechnungskorrektur eine Gebühr von EUR 15,00 pro Vorgang erhoben wird

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